Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) per 1.1.2025
1. ALLGEMEINES
Allen Leistungen im Rahmen des Kursprogramms liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Institutes für Komplementärtherapie (IKT GmbH) zugrunde.
2. ANMELDUNG
2.1 Anmeldevoraussetzungen
Eine Teilnahme kann nur erfolgen, wenn die im Kursbeschrieb enthaltenen Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, dies vor der Anmeldung zu prüfen.
2.2. Anmeldung
Die Anmeldung ist gültig und verbindlich, wenn die Anmeldung über das Kursbuchungssystem auf ikt-institut.ch eingegangen und bestätigt ist. Die elektronisch bestätigte Anmeldung für ein Ausbildungsmodul bildet einen verbindlichen Ausbildungsvertrag.
3. KURSGEBÜHR
3.1 Inhalt
In den Kosten sind der Präsenz- oder Fernunterricht sowie die Kursunterlagen inbegriffen, nicht aber die Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Literatur und allfällige Software.
3.2 Anmeldepauschale
Es ist eine Anmeldepauschale von CHF 500.- sofort fällig, übersteigt die Kursgebühr CHF 3'500.-. Die restliche Kursgebühr ist gemäss der Frist auf der Rechnung geschuldet. Ein allfälliger gewährter Rabatt entfällt nach der angegebenen Zahlungsfrist. Weiterbildungen sind von dieser Anmeldepauschale nicht betroffen.
3.3 Rabatt Verbandsmitglieder
Diplomierte Verbandsmitglieder erhalten bei Nachweis der Mitgliedschaft einen Rabatt von 10% auf die Kursgebühr. Dieser Rabatt kann nicht für in Ausbildung befindende Lernende angewendet werden.
3.4 Offene Gebühren
Mahnungen für bestehende offene Rechnungen müssen erst beglichen werden, bevor wir neue Anmeldungen berücksichtigen können. Die zweite Mahnung ist gebührenpflichtig.
3.5 Ratenzahlungen
In einigen Fällen bieten wir auch eine Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag ist dabei im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung erhöht. 50% der Kursgebühr ist grundsätzlich bei Anmeldung geschuldet. Der restliche Betrag kann in Einzelzahlungen folgen. Es besteht das Recht, jederzeit die vollständige Summe (dann aber den erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder insgesamt zu zahlen. Weiterbildungen sind davon ausgeschlossen.
3.5 Mahnungen Ratenzahlungen
Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und trotz zweiter Mahnung erfolgt die Zahlung nicht, sind wir berechtigt, die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig. Sollte ein Zahlungsverzug entstehen, sind wir zudem berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Für den dadurch möglicherweise verzögerten Abschluss der Ausbildung sind wir als IKT nicht verantwortlich.
4. ABMELDUNGEN
Geltend für reguläre Buchungen:
Zur Durchführung unserer Kurse sind wir mit unseren Dozenten vertraglich verpflichtet. Daher können Sie Ihre Anmeldung nicht beliebig stornieren.
Für Abmeldungen und Umbuchungen wird folgende Gebührenstaffelung fällig:
Bis 28 Tage vor Kursstart: | keine Kostenfolge |
27 - 15 Tage vor Kursstart: | 50% der Kurskosten |
14 Tage bis vor Kursbeginn: | 100 % der Kurskosten |
Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen.
4.1 Abmeldung Krankheit / Unfall
Kurse (1 bis 5 Unterrichtstage)
Durch Vorweisen eines Arztzeugnisses vor Kursstart kann ein Kurs innerhalb des Kalenderjahres kostenlos umgebucht werden.
Bei krankheitsbedingter und unfallbedingter Abmeldung oder Umbuchung auf das nächste Kalenderjahr wird bei Vorlage eines Arztzeugnisses die Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erstattet oder gutgeschrieben.
Ausbildungslehrgänge (mehr als 5 Unterrichtstage)
Bei krankheits- und unfallbedingter Abmeldung von einem Ausbildungslehrgang (Yoga, Shiatsu, MG2 und SGP) vor Ausbildungsstart wird bei Vorlage eines aktuellen Arztzeugnisses die Lehrgangsgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- erstattet oder gutgeschrieben.
4.2 Kündigungsfrist
Zu berücksichtigen ist, dass bei einem Abbruch der Ausbildung auch bei Krankheit und Unfall die normalen Kündigungsfristen von 3 Monate auf den nächsten Ausbildungstag gilt. Die Abmeldung ist auch bei Krankheit und Unfall schriftlich zu erfolgen.
4.3 Annullationsversicherung
Um sich im Krankheitsfall vor finanziellem Schaden zu schützen, empfehlen wir den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
5. KURSAUSFALL / ÄNDERUNGEN
5.1 Kursausfall
Das Institut für Komplementärtherapie behält sich vor, aus besonderen Gründen einen Kurs ausfallen zu lassen.
In diesen Fällen wird die ganze Teilnahmegebühr zurückerstattet. Das Institut für Komplementärtherapie haftet nicht für anderweitige Kosten und Ansprüche der Teilnehmenden.
5.2 Änderungen
Alle angegebenen Lektionen, Inhalte, Unterrichtszeiten, Laufzeiten, Daten und Gebühren unterstehen einem ständigen Veränderungsprozess, der sich nicht im alleinigen Einflussbereich des IKT befindet.
So ist es unter anderem möglich, dass Registrierungsstellen, Verbände, Kommissionen und Behörden die Bedingungen zu einzelnen Ausbildungen und Prüfungen ändern und dass das Lehrgangskonzept des Instituts in Ausnahmefällen auch während eines laufenden Lehrgangs angepasst werden muss. Es bleibt dem Institut vorbehalten, alle Bestandteile zu den Lehrgängen jederzeit anzupassen.
Grundsätzlich sind keine Kursgeldrückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich.
6. SELBSTVERANTWORTUNG
Mit der Anmeldung trägt der Teilnehmende/die Teilnehmerin die Verantwortung, dass er/sie körperlich und psychisch in der Lage ist die Ausbildung wahrzunehmen. Es besteht eine Informationspflicht gegenüber der Ausbildungsleitung / Kursleitung sowie der Schulleitung über vorhandene körperliche und psychische Beschwerden und Einschränkungen vor Ausbildungs- oder Kursbeginn zu informieren.
Im Falle eines Abbruchs der Ausbildung kann das Institut unter Umständen die Rückerstattung der Kursgebühren ablehnen, wurde nicht vollständig über frühere Belastungen informiert. Das Institut für Komplementärtherapie haftet nicht für Vorfälle und Unfälle, die während oder nach einem Kurs auftreten. Die Versicherung während der Kurse und Praxisgelegenheiten ist Sache der Teilnehmenden.
7. AUSBILDUNGSVEREINBARUNG
Bei gewissen Kursen wird eine zusätzliche Ausbildungsvereinbarung abgeschlossen, welche weitere Details der Zusammenarbeit beinhaltet.
8. REKURS
Für den Rekurs ist die Schulleitung zuständig.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Rapperswil vereinbart. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
Stand 1.1.2025
aktualisiert am 12.12.2024